Die Pflegezusatzversicherung im Überblick

Die Notwendigkeit einer Pflegezusatzversicherung


Dass ein geliebter Mensch zum Pflegefall wird, ist wohl einer der schlimmsten Erfahrungen, die der Mensch machen kann. Wer sich aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung plötzlich nicht mehr selbst versorgen kann, ist auf ständige Hilfe angewiesen. Oftmals erfolgt diese durch nahe Familienangehörige, die sich neben der emotionalen Belastung, auch den finanziellen Strapazen stellen müssen. In vielen Fällen reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen nur für das Nötigste und einer Pflege zu Hause. Die Unterbringung in einem Pflegeheim kann von dem gesetzlichen Pflegegeld nicht einmal annähernd bezahlt werden. Der Pflegebedürftige muss die fehlende Differenz selbst bezahlen. Kann er das nicht, bittet man die Angehörigen zur Kasse, bevor erst ganz zu Schluss das Sozialamt für die Kosten aufkommt.

Eine private Vorsorge in Form einer Pflegezusatzversicherung kann die Angehörigen entlasten, sollte altersbedingt, durch einen Unfall oder durch Krankheit der Fall der Pflegebedürftigkeit eintreten.

Weitere Vorteile

Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden meist kräftige Rabatte, wenn diese sich früh für einen Abschluss entscheiden. Das ist auch durchaus sinnvoll, denn Pflegebedürftigkeit ist keine Frage des Alters. Auch in jungen Jahren kann es durch einen schweren Unfall dazu kommen, dass man zukünftig auf fremde Hilfe angewiesen ist. Je nach gewähltem Tarif deckt die Pflegezusatzversicherung alle anfallenden Kosten oder zahlt der versicherten Person eine monatliche Rente.

Welche Arten gibt es?

Die Art der Leistungen und die Höhe bestimmt der Versicherungsnehmer selbst. Bei einer Pflegetagegeldversicherung wird bei Abschluss ein Tagessatz vereinbart, der im Fall einer Inanspruchnahme mit 30 multipliziert wird und aus der sich dann das monatliche Pflegegeld nach Pflegestufen errechnet. Demnach muss bei dieser Variante das Erreichen der Pflegestufe I, II oder III nachgewiesen werden. Über die Verwendung des Pflegegeldes entscheidet der Versicherte selbst.

Die Pflegerentenversicherung unterscheidet sich zur Pflegetagegeldversicherung in mehreren Punkten. Der Versicherte bestimmt wie bei einer privaten Altersvorsorge die Höhe der monatlichen Beiträge, aus der sich dann die später zu zahlende, lebenslange Rente ergibt. Wie bei einer kapitalbildenden Versicherung, sind die Beiträge nicht verloren, falls sich der Versicherte beitragsfrei stellen lässt. Ein weiterer Vorteil ist die Auszahlung der Rente bei einer Pflegebedürftigkeit, die noch keine der gesetzlichen Stufen erreicht hat.

Eine Pflegekostenversicherung hingegen zahlt erst nach den gesetzlichen Leistungen und je nach Tarif entweder einen Teil oder die vollen übrigen Kosten, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen und durch die gesetzlichen Leistungen alleine nicht gedeckt werden können. Zu erbringende Kostennachweise sind hier die Voraussetzung für die Zahlung der Leistung.

Tipps vor dem Abschluss

Bevor der Antrag für eine der genannten Zusatzversicherung unterschrieben werden sollte, empfiehlt es sich die Tarife gängiger Versicherer im Internet zu vergleichen. Ratsam ist es auch eine Versicherung zu wählen, die sowohl für die häusliche als auch der stationären Unterbringung in allen drei Pflegestufen aufkommt. Auch die Anforderungen, an die zu bringenden Nachweise sollten vor Abschluss geklärt sein. Nach Berücksichtigung der genannten Hinweise sollte die Wahl eines passenden Tarifes zur Absicherung einer risikofreien Zukunft für den Versicherten selbst und seinen Angehörigen, eine leichtere sein.

Kommentare

Lesenwert - Schau mal rein

Bioscan Therapie

Fitness steigern und abnehmen durch waveboarden

Goji Beeren Potenz